5. 5.1 Gegenstand des Prozesses, dessen Öffentlichkeit in Frage steht, ist gemäss Anklageschrift die mutmassliche sexuelle Beziehung zwischen der minderjährigen Beschwerdeführerin und ihrem erwachsenen K.________ (Trainer), welche ihre Mutter nicht unterbunden haben soll (Akten PEN 24 273, pag. 364-372). Zu Recht unbestritten ist, dass der Verhandlungsgegenstand die Privat- und Intimsphäre der Beschwerdeführerin tangiert. Der angefochtenen Verfügung kann entnommen werden, dass das Gericht zur Klärung des Sachverhalts nicht umhinkommen wird, intime Details zu thematisieren.