Den Gerichtsberichterstatterinnen und Gerichtsberichterstattern kommt dabei eine wichtige Wächterrolle zu, da die Kontrolle durch die Öffentlichkeit für gewöhnlich erst durch die vermittelnde Tätigkeit der Medien gewährleistet werden kann. Sie nehmen mit ihrer Berichterstattung eine wichtige Brückenfunktion wahr, weil sie der Öffentlichkeit Einblicke in die Justiztätigkeit eröffnen und diese über die geltende Rechtswirklichkeit orientieren (BGE 146 I 30 E. 2.2; 143 I 194 E. 3.1; 141 I 211 E. 3.3.1.1;