Eventualiter: Das Publikum sei von der gesamten Verhandlung auszuschliessen und die Presse sei einzig zur mündlichen Urteilseröffnung zuzulassen, wobei die akkreditierten Medienschaffenden unter Strafandrohung von Art. 292 im Widerhandlungsfall zu verpflichten sind, Frau E.________ vollständige Anonymität zu gewähren und damit auch sämtliche Hinweise in ihrer Berichterstattung zu unterlassen, die Rückschlüsse auf die Person des Opfers zulassen und das Sexualleben betreffen.