1.3 Am 4. September 2025 erhob die Beschwerdeführerin, neu privat vertreten durch Rechtsanwalt F.________, Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte, was folgt: 1. Ziffer 6 der Verfügung vom 22. August 2025 des Regionalgerichts Bern-Mittelland sei aufzuheben, soweit die Öffentlichkeit (Publikum und Presse) nur für die Einvernahme von Frau E.________ ausgeschlossen worden ist. 2. Die Öffentlichkeit (Publikum und Presse) sei von der gesamten Verhandlung inkl. Urteilseröffnung auszuschliessen.