Soweit weitergehend wird der Eventualantrag abgewiesen. Der Antrag von Rechtsanwältin H.________ auf eine Konfrontationsvermeidung zwischen dem Beschuldigten und E.________ wird gutgeheissen. Der Beschuldigte wird die Befragung von E.________ mittels audiovisueller Anlage vom Nebenraum aus verfolgen. Nach ihrer Einvernahme wird E.________ von der weiteren Teilnahme an der Hauptverhandlung dispensiert. [Ziffern 7 und 8 des Dispositivs]