Mit Eingabe vom 16. Mai 2024 stellte die Beschwerdeführerin, damals noch vertreten durch die Verfahrensbeiständin Rechtsanwältin H.________, in Hinblick auf die Hauptverhandlung folgende Anträge: 1. Zur Vermeidung einer zusätzlichen Belastung und zum Schutz des Privatlebens und der Intimsphäre des Opfers sei die Öffentlichkeit (Publikum und Presse) von der Verhandlung auszuschliessen. 2. Eventualiter sei akkreditierten Medienschaffenden unter der Auflage, die Identität resp. identifizierende Merkmale des Opfers nicht publizieren zu dürfen, kombiniert mit der Strafandrohung nach Art.