6. Es werden keine Entschädigungen gesprochen. 7. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer/Gesuchsteller (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) - dem Gesuchsgegner 1 (per Einschreiben) - dem Gesuchsgener 2 (per Einschreiben) Mitzuteilen: - dem Regionalgericht Bern-Mittelland, Gerichtspräsident B.________ (mit den Akten – per Kurie) - der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwältin H.________ (BM 19 43381 – per Kurier)