Das Regionalgericht hat sich in der angefochtenen Verfügung zu dieser Frage geäussert und dagegen argumentiert. Im Beschwerdeverfahren ist zu prüfen, ob die Beurteilung des Regionalgerichts bezüglich des Fernbleibens des Beschwerdeführers korrekt ist, zumal der Beschwerdeführer auch in seiner Beschwerde geltend macht, dass das Regionalgericht zu Unrecht von einem unentschuldigten Fernbleiben ausgegangen ist.