Mit Verfügung vom 25. August 2025 wurde das vom Beschwerdeführer eingereichte Gesuch um Neubeurteilung vom 11. August 2025 abgewiesen. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 1. September 2025 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und stellte zeitgleich ein Ausstandsgesuch gegen Gerichtspräsident B.________ (nachfolgend: Gesuchsgegner 1) sowie Gerichtsschreiber C.________ (nachfolgend: Gesuchsgegner 2).