Der Beschwerdeführer erklärt, seine gesundheitliche Situation werde inzwischen zwar ernstgenommen, von der Oberarztsprechstunde vom 19. August 2025 habe er jedoch keine Kenntnis gehabt. 7.4 Bei der Einvernahme vom 11. Juli 2025 sprach der Beschwerdeführer davon, so etwas wie einen Schlaganfall erlitten zu haben (Z. 27). Ob darin ein Druckversuch zu erblicken ist, wie die Staatsanwaltschaft im Haftverlängerungsantrag vom 22. August 2025 vorbringt, muss an dieser Stelle nicht beantwortet werden. Dem Bericht zur Notfallkonsultation vom 10. Juli 2025 kann entnommen werden, dass keine Hinweise auf einen Schlaganfall vorlagen.