Dies stellt offensichtlich einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Anhaltung dar. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht zu beanstanden, dass die Staatsanwaltschaft die weiteren Beschuldigten noch nicht angehalten hat, weil sie auf eine geeignete Gelegenheit wartet. Damit ist keine Verletzung des Beschleunigungsgebots ersichtlich.