Von diesem Unternehmen bestreitet die Familie ihren Lebensunterhalt (Einvernahme M.________ vom 7. Mai 2025, Z. 237 ff.). Mit der Staatsanwaltschaft ist festzustellen, dass das Konto der L.________ am 7. April 2025 einen Saldo von CHF 1.42 aufwies. Nach dem Gesagten ist nicht von einer Veränderung der Situation auszugehen. Die Annahme der Fluchtgefahr erweist sich damit als rechtens.