8 dennoch nicht ins Ausland abgesetzt. Die prekäre finanzielle Situation habe aber auch mit der langanhaltenden Untersuchungshaft zu tun. 5.5 Vorweg kann auf die Auflistung fluchtfördernder Faktoren im angefochtenen Entscheid verwiesen werden. Der Beschwerdeführer hat drei Kinder, zwei davon gemeinsam mit seiner Ehefrau (Einvernahme des Beschwerdeführers vom 30. Januar 2025, Z. 25 f.). Das ältere der gemeinsamen Kinder wurde erst kürzlich eingeschult, das jüngere geht gar erst in den Kindergarten (Haftverlängerungsantrag vom 22. August 2025, S. 3).