, J.________ und K.________. Zu einem Teil dieser Personen bestünden familiäre Verbindungen, was die Wahrscheinlichkeit erhöhe, dass der Beschwerdeführer in den jeweiligen Ländern Unterstützung finden würde. Weiter weise dieser erhebliche ausstehende Betreibungen sowie nicht getilgte Verlustscheine auf. Beim überwachten Besuch der Ehefrau und der Kinder beim Beschwerdeführer vom 12. August 2025 solle allgemein die Rede davon gewesen sein, mit der bisherigen Situation abzuschliessen und einen Neustart zu ermöglichen, was der Beschwerdeführer jedoch bestreite.