6 ihm noch erwarte, was noch ermittelt werden solle und was er noch beeinflussen solle. Es handle sich um eine rein theoretische Kollusionsgefahr, da er die von ihm belasteten Personen unter Druck setzen müsste, damit sich diese selbst belasteten. Das sei ein offensichtliches Fantasiekonstrukt. 4.4 Der Beschwerdeführer erklärt, er habe alle Aussagen gemacht. Es sei nicht nachvollziehbar, was die Staatsanwaltschaft von ihm noch erwarte, was noch ermittelt werden solle und was er noch beeinflussen solle.