Die verworrene Sprache bzw. die schnellen thematischen Übergänge könnten ohne Weiteres ein Indiz für eine Kollusionsbereitschaft sein, indem die Kommunikation so gesteuert werde, dass sie für Aussenstehende schwer zu durchschauen sei und keine klaren Aussagen oder belastbaren Informationen gegeben würden, um die Überwachung zu umgehen. Dies umso mehr, als dass sonst keine derart «verworrenen» Gesprächsverläufe des Beschuldigten dokumentiert seien. Die Aussagen des Beschuldigten seien nach wie vor inkonstant und er räume selbst ein, falsche Angaben gemacht zu haben.