Dem sei zu entgegnen, dass er bisher mehrere grundsätzlich verschiedene Versionen der Geschehnisse vorgebracht habe. Zumindest bei einem Teil der zu befragenden Personen bzw. der möglichen Kollusionsadressaten dürfte es sich um Mitbeteiligte handeln. Es erscheine somit nachvollziehbar, wenn zeitlich vor deren Befragung versucht werde, den Sachverhalt möglichst klar zu ermitteln. Nur so könnten Sachverhaltselemente vorgehalten und Einvernahmen zielführend durchgeführt werden. Es könne kein pflichtwidriges Versäumnis vorzunehmender Ermittlungshandlungen erkannt werden.