1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die Verfügung EO 24 11731 der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 15. Januar 2025 wird insoweit aufgehoben, als das Verfahren wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses eingestellt wurde. Die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau wird angewiesen, das Strafverfahren insoweit im Sinne der Erwägungen fortzusetzen. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2'000.00, werden im Umfang von CHF 1'000.00 dem Beschwerdeführer auferlegt. Die Restanz von CHF 1’000.00 trägt der Kanton Bern.