Mit verfahrensleitendem Entscheid vom 26. Februar 2024 ordnete die KESB Oberaargau schliesslich das Fachgutachten förmlich an, nachdem zuvor den Kindseltern das rechtliche Gehör gewährt und abermals erfolglos versucht worden war, den Unterstützungsbedarf im Rahmen einer Sozialpädagogischen Familienbegleitung abklären zu lassen (vgl. im Detail: S. 5 f. der angefochtenen Einstellungsverfügung). 4.9 Der Staatsanwaltschaft ist beizupflichten, dass vorderhand fraglich ist, ob die Beschuldigte für die Tathandlung an sich verantwortlich ist, zumal die effektive Aktenherausgabe gemäss Schreiben vom 15. Mai 2023 durch die Sachbearbeiterin