14 könne und benannte die vorgesehenen Fachpsychologen. Mit verfahrensleitendem Entscheid vom 26. Februar 2024 ordnete die KESB Oberaargau schliesslich das Fachgutachten förmlich an, nachdem zuvor den Kindseltern das rechtliche Gehör gewährt und abermals erfolglos versucht worden war, den Unterstützungsbedarf im Rahmen einer Sozialpädagogischen Familienbegleitung abklären zu lassen (vgl. im Detail: S. 5 f. der angefochtenen Einstellungsverfügung).