In der Folge stellte N.________ (Sachbearbeiterin der Kanzlei der KESB Oberaargau) dem G.________ mit Schreiben vom 15. Mai 2023 die Originalakten betreffend D.________ zur Einsichtnahme zu. Mit Schreiben vom 22. Mai 2023 teilte das G.________ der Beschuldigten mit, dass der Gutachtensauftrag ausgeführt werden