Aus den KESB-Akten ergibt sich, dass die Beschuldigte unter Zusammenfassung des Sachverhalts sowie der Einschätzung und der Anträge der Beiständin mit Schreiben vom 26. April 2023 das G.________ anfragte, ob dieses bereit sei, betreffend die Kindseltern von D.________ ein Erziehungsfähigkeitsgutachten zu erstellen. Nachdem die Beschuldigte die Sachlage auf knapp drei Seiten einlässlich beschrieben hatte, hielt sie zum Schluss des Schreibens Nachstehendes fest: Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, uns mitzuteilen, ob das Zentrum für Begutachtung und Therapie bereit wäre, ein entsprechendes Gutachten abzuklären.