_ vom 8. Januar 2025, welches sich mit der Frage befasst, ob der Beschwerdeführer über die nötigen Kompetenzen verfügt, um die Grundbedürfnisse von D.________ abzudecken bzw. für deren Erziehung zur sorgen, keinen Mehrwert bezüglich der Frage, ob die Beschuldigte in guten Treuen von einem querulatorischen Verhalten des Beschwerdeführers ausgehen durfte, hat, weshalb es nicht zwingend war, dieses beizuziehen und die Abweisung des diesbezüglichen Beweisantrages durch die Staatsanwaltschaft rechtens