Eine Verletzung des Grundsatzes «in dubio pro duriore» ist darin nicht zu erblicken. 4.6 Auch die weiteren Rügen in der Beschwerde vermögen nichts an der insoweiten Rechtmässigkeit der Einstellungsverfügung zu ändern: Soweit der Beschwerdeführer der Staatsanwaltschaft eine mangelhafte Untersuchung vorwirft und rügt, diese sei ohne Studium der vollständigen Akten in antizipierter Beweiswürdigung zur falschen Einschätzung gelangt, dass die Beschuldigte den «Wahrheitsbeweis» für die Bezeichnung des Beschwerdeführers als Querulant erbringen könne (vgl. Ziff.