Dieser beleidige sie, erteile ihnen Befehle, setze sie unter Druck, beschimpfe sie als unfähige Betreuer, verlange, dass D.________ sofort entlassen werde und sage, dass die Institution R.________ eine «Scheiss-Organisation» sei. Für die Mitarbeitenden sei es nicht mehr zumutbar, wie sich der Beschwerdeführer benehme. Er schicke unfrankierte Briefe mit dem Absender der KESB oder dem Regionalen Sozialdienst. Zudem habe er schon Post geschickt mit der Adresse «Strafanstalt R.________» (vgl. die Telefonnotiz vom 14. Juni 2024). Aus den Schilderungen des Institutionsleiters erhellt, dass sich der Beschwerdeführer offenbar vehement und in nicht tragbarer Weise gegen die Platzierung von D.___