vgl. auch den Entscheid der KESB Oberaargau vom 28. Juni 2024 betreffend verdeckte Umplatzierung sowie die Telefonnotiz des KESB Oberaargau betreffend ein Telefongespräch mit dem Institutionsleiter vom 14. Juni 2024). Der Institutionsleiter gab anlässlich des Telefongesprächs mit der KESB Oberaargau am 14. Juni 2024 an, dass die Situation nicht mehr tragbar sei. Sie müssten ihre Mitarbeitenden schützen. Diese hätten Angst vor dem Beschwerdeführer. Dieser beleidige sie, erteile ihnen Befehle, setze sie unter Druck, beschimpfe sie als unfähige Betreuer, verlange, dass D.________ sofort entlassen werde und sage, dass die Institution R.________ eine «Scheiss-Organisation» sei.