Der Vorwurf, jemand sei (geistes-)krank, ist an sich nicht ehrverletzend, da eine Erkrankung keine moralisch vorwerfbare, den Ruf als ehrbarer Mensch herabsetzende Tatsache darstellt. Psychiatrische Fachausdrücke wie "Psychopath", "Querulant" oder "Idiot" können jedoch auch – statt in einem (mitunter überholten) medizinischen Sinn verwendet zu werden – in ein moralisches Werturteil umgewandelt und so dazu missbraucht werden, jemanden als verschroben, abnorm, charakterlich minderwertig oder als asozialen Sonderling hinzustellen, ihn mithin in seiner persönlichen Ehre herabzuwürdigen (BGE 98 IV 90 E. 3a, 96 IV 54 E. 2;