Seither wird die R.________, insbesondere der Institutionsleiter von B.________ mit Telefonaten und Whatsapp-Nachrichten terrorisiert und unter Druck gesetzt. Im Rahmen der begleiteten Besuche in der R.________ beschimpfte B.________ regelmässig die Mitarbeiterinnern. B.________ ging nun so weit, dass er den Institutionsleiter und auch das zuständige Behördenmitglied der KESB OA mit einem Flugblatt an den Pranger stellte. Das Flugblatt verteilte er bereits in S.________ (Örtlichkeit), insbesondere auch im Quartier, wo sich das Kinderheim R.________ befindet.