Gleichentags erstattete die Beschuldigte als zuständiges Behördenmitglied der KESB Oberaargau beim Bedrohungsmanagement des Kantons Bern betreffend den Beschwerdeführer Meldung. Das Schreiben war mit «Information in Bezug auf den Querulanten B.________» betitelt und enthielt folgenden Inhalt: Die KESB Oberaargau führt seit Jahren Kindesschutzverfahren für D.________, Tochter von B.________, T.________ (Örtlichkeit) und H.________, U.________ (Örtlichkeit). D.________ wurde im April 2024 von der KESB Oberaargau in der Institution R.________ in S.________ (Örtlichkeit) platziert. Seither wird die R._____