Mit Entscheid vom 4. April 2019 wurde der Beschwerdeführer vom Regionalgericht Emmental-Oberaargau wegen Entführung unter erschwerenden Umständen, Entziehung einer Minderjährigen sowie Urkundenfälschung schuldig erklärt und mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten sowie einer Gelstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 1'800.00, bestraft. Mit Entscheid vom 26. März 2021 beliess das Regionalgericht Emmental-Oberaargau D.________ unter der gemeinsamen elterlichen Sorge beider Eltern mit alternierender Obhut sowie Wohnsitz des Kindes bei der Mutter. Mit Entscheid vom 26. März 2024 platzierte die KESB Oberaargau D._____