___ in die Q.________ (Land) aus und entzog diese einer Platzierung. Am 10. Januar 2019 kehrte er in die Schweiz zurück und D.________ konnte in die Obhut der Kindsmutter, welche sich in der Mutter-Kinder- Institution P.________ aufhielt, übergeben werden. Mit Entscheid vom 4. April 2019 wurde der Beschwerdeführer vom Regionalgericht Emmental-Oberaargau wegen Entführung unter erschwerenden Umständen, Entziehung einer Minderjährigen sowie Urkundenfälschung schuldig erklärt und mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten sowie einer Gelstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 1'800.00, bestraft.