, am 27. Januar 2025 Beschwerde. Sie stellte folgende Anträge: 1. Die Ziffern 1, 3, 4 und 5 der Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern Region Em- mental-Oberaargau vom 15.01.2025 seien aufzuheben. 2. Die Sache sei zur Weiterführung des Strafverfahrens an die Staatsanwaltschaft Region Emmen- tal-Oberaargau zurückzuweisen. 3. Es seien die vollständigen KESB Akten zu edieren und die Beschuldigte einzuvernehmen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST) zu Lasten des Staates.