1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen das Behördenmitglied der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Oberaargau A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) wegen übler Nachrede und Verletzung des Amtsgeheimnisses. Mit Schreiben vom 9. Januar 2025 stellte der Strafkläger B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), vertreten durch Rechtsanwältin C.________, nachstehende Beweisanträge: 1. Es seien die vollständigen KESB Akten i.S. D.________ zu den Akten zu nehmen. 2. Es sei das Erziehungsfähigkeitsgutachten von Dr. med. E.__