2. Die Kosten des Ausstandsverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, werden dem Gesuchsteller auferlegt. 3. Es werden keine Entschädigungen gesprochen. 4. Zu eröffnen: - dem Straf- und Zivilkläger/Gesuchsteller, v.d. Rechtsanwalt E.________ (per Einschreiben) - der Beschuldigten, v.d. Rechtsanwalt B.________ (per Einschreiben) - der Gesuchsgegnerin (mit den Akten – per Einschreiben) Bern, 27. November 2025 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: