Dieser Auffassung des Gesuchstellers ist klarerweise nicht zu folgen. Allein der Umstand, dass die Beschuldigte beim Regionalgericht C.________ als Laienrichterin tätig ist und damit – da die Gesuchsgegnerin generell Strafverfahren wegen Delikten und/oder gegen beschuldigte Personen aus der Region C.________ führt und entsprechend Anklagen vor dem Regionalgericht C.________ vertritt – die Gesuchsgegnerin in einer