6. Die Beschwerdekammer gelangt zum Schluss, dass die Untersuchung nicht genügend vorangetrieben wurde. 6.1 Das Verfahren wurde am 25. Juni 2024 eröffnet und das Mobiltelefon sowie das iPad der Tochter des Beschwerdeführers wurden am 1. Juli 2024 beschlagnahmt. Seither sind mehr als 15 Monate vergangen, ohne dass eine Auswertung der Geräte stattgefunden hat. Bei den Nachfragen des Beschwerdeführers führt die Staatsanwaltschaft als Grund für die Verzögerung die Überlastung der forensischen Abteilung an. Dies mag grundsätzlich nachvollziehbar sein.