Mit Schreiben vom 7. Januar 2025 teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass die Bearbeitungsfristen beim Fachbereich Computerforensik derzeit lang seien, da diese Abteilung aktuell stark belastet sei. Bis wann die notwendigen Arbeiten abgeschlossen seien, könne nicht abgeschätzt werden. Am 11. August 2025 ersuchte der Beschwerdeführer erneut um Mitteilung des Verfahrensstands und drohte an, eine Beschwerde wegen Rechtsverzögerung einzureichen. Mit Schreiben vom 18. August 2025 teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass das beschlagnahmte Mobiltelefon noch nicht forensisch habe ausgelesen werden können.