5. Das Verfahren wurde am 25. Juni 2024 eröffnet. Am 1. Juli 2024 wurde ein Haus- durchsuchungs- und Durchsuchungsbefehl erlassen. Das Mobiltelefon des Beschwerdeführers wurde am selben Tag beschlagnahmt. Am 27. Dezember 2024 ersuchte der Beschwerdeführer ein erstes Mal um Mitteilung des Verfahrensstandes sowie Rückgabe des Mobiltelefons sowie des iPads der Tochter des Beschwerdeführers. Mit Schreiben vom 7. Januar 2025 teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass die Bearbeitungsfristen beim Fachbereich Computerforensik derzeit lang seien, da diese Abteilung aktuell stark belastet sei.