4. Der Beschwerdeführer rügt, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren verzögert. Das Verfahren sei vor über 15 Monaten eröffnet worden und seit der Beschlagnahme der Geräte des Beschwerdeführers sei ebenfalls deutlich mehr als ein Jahr verstrichen. Durch die Beschlagnahme sei der Beschwerdeführer in seiner Eigentumsgarantie angegriffen. Dass Polizei und Staatsanwaltschaft überlastet seien,