1. Die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen Pornografie. Am 28. August 2025 reichte der Beschwerdeführer, verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) eine Rechtsverzögerungsbeschwerde ein und stellte folgende Anträge: 1. Es sei festzustellen, dass die Beschwerdegegnerin das Verbot der Rechtsverzögerung bzw. das Beschleunigungsgebot verletzt hat. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.