Ein weiteres Indiz für die Zuverlässigkeit der Feststellung von Interpol ist, dass der 7. Dezember als Geburtsdatum angegeben wird – exakt das gleiche Datum hat auch der Beschwerdeführer genannt. Bei insgesamt normalerweise 365 möglichen Geburtstagen im Jahr ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Beschwerdeführer und Interpol zufällig vom selben Tag ausgehen, als relativ gering einzuschätzen. Es ist viel mehr davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer lediglich das Geburtsjahr angepasst hat.