5. 5.1 Der Beschwerdeführer macht geltend, dass er C.________ sei, der am F.________ (Datum) in E.________ geboren sei; dies habe er im Strafverfahren durchgehend und glaubhaft bestätigt. Zunächst habe er in der Schweiz ein Asylgesuch eingereicht. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) habe auf eine Weiterführung des Asylverfahrens verzichtet und sein Geburtsdatum ohne weitere Begründung auf den 1. Januar 2006 geändert. Auf dieser Grundlage habe die Jugendanwaltschaft die Staatsanwaltschaft ersucht, das Verfahren wegen Volljährigkeit des Beschwerdeführers zu übernehmen.