(Datum) geführt wird. Gestützt auf die Übernahmebestätigung vom 15. Mai 2025 gab sie mittels Verfügung vom 14. August 2025 den Wechsel der Verfahrensleitung von der Jugendanwaltschaft zur Staatsanwaltschaft bekannt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Fürsprecherin B.________, am 28. August 2025 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und stellte folgende: Anträge: 1. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwältin G.___