1. Gegen den Beschwerdeführer läuft ein Strafverfahren (BM 24 33456) wegen mehrfachen Diebstahls, mehrfacher Sachbeschädigung, mehrfachen Hausfriedensbruchs sowie wegen Entwendung eines Motorfahrzeuges zum Gebrauch. Mit Verfügung vom 6. März 2024 eröffnete die Jugendanwaltschaft Region Bern-Mittelland (nachfolgend: Jugendanwaltschaft) das Strafverfahren gegen C.________, geb. am F.________ (Datum). Nach mehrfacher Verfahrensausdehnung verfügte die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) am 20. Mai 2025, dass das Verfahren neu gegen A.________, geb. D.________ (Datum) geführt wird.