Hinzu kommen zwei weitere separate Betrugsvorwürfe im Jahr 2020 mit einem mutmasslichen Deliktsbetrag von CHF 67'390.00 sowie ungetreue Geschäftsbesorgung mit einem mutmasslichen Deliktsbetrag von CHF 148'000.00. Mit Blick auf diese Ausführungen bestehen jedenfalls keine konkreten Hinweise, wonach eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren als deutlich zu hoch erscheint. Die bisherige Haftdauer beträgt aktuell rund 27 Monate. Bei einer zu erwartenden Freiheitsstrafe von über 36 Monaten verbleibt damit immerhin noch ein Strafrest von mehr als 9 Monaten.