Es geht anders als beispielsweise im vom Beschwerdeführer zitierten Urteil des Bundesgerichts 6B_310/2021 oder im Verfahren SK 21 312 um insgesamt 17 Betrugsvorwürfe (nicht nur acht bzw. neun) sowie weitere 15 Fälle, in denen dem Beschwerdeführer im Rahmen gewerbsmässigen Handelns versuchter Betrug vorgeworfen wird. Hinzu kommen zwei weitere separate Betrugsvorwürfe im Jahr 2020 mit einem mutmasslichen Deliktsbetrag von CHF 67'390.00 sowie ungetreue Geschäftsbesorgung mit einem mutmasslichen Deliktsbetrag von CHF 148'000.00.