Aus dem Protokoll der Hafteröffnung vom 7. November 2022 geht hervor, dass er längere Zeit im Ausland gewesen sei (Z. 59). Auch ist zu lesen, dass er seinen ständigen Wohnsitz in Serbien habe (Z. 50). Zwar ist diesbezüglich die Frage nicht protokolliert, aber es darf davon ausgegangen werden, dass der Beschwerdeführer dies bei Durchsicht des Protokolls korrigiert oder sein damaliger Verteidiger interveniert hätte, wenn dies falsch gewesen wäre. Es ist auch nicht ersichtlich, weshalb das Protokoll diesbezüglich falsch sein sollte.