(Bank) einen COVID-19-Kredit für die G.________ GmbH erwirkt haben, wobei er wahrheitswidrig einen Umsatzerlös von CHF 542’902.00 angegeben und damit einen überhöhten Kredit erwirkt habe. Er habe den gewährten Kredit von CHF 54’290.00 in der Folge zweckwidrig verwendet. Auch den von der P.________(Bank) gewährte Covid-Kredit im Umfang von CHF 13’010.00 habe er zweckwidrig verwendet. Im Zusammenhang mit diesen Krediten wird ihm auch Urkundenfälschung vorgeworfen. Weiter soll der Beschwerdeführer als Geschäftsführer (mit Einzelunterschrift) der G.________ GmbH und der D.______