Vom 7. März 2021 bis und mit Juni 2021 meldete der Beschwerdeführer der F.________ Offertanfragen von Personen, welche eine Lebensversicherung mit ihr abschliessen wollten. Die F.________ schloss mit diesen Personen gestützt auf die vom Beschwerdeführer vermittelten Offerten provisionsrelevante Lebensversicherungen ab. Im Zusammenhang mit 17 von der D.________ GmbH bzw. vom Beschwerdeführer oder von für ihn tätigen Versicherungsvermittlern vermittelten Versicherungsabschlüssen überwies E.________ resp. dessen Generalagentur der D.________ GmbH im Juli 2021 den Betrag von CHF 81’969.80 als erste Tranche von Abschlussprämien.