Mit Entscheid vom 9. November 2022 ordnete das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) für die Dauer von drei Monaten Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten an (KZM 22 1249). Eine dagegen erhobene Beschwerde wies die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) mit Beschluss vom 9. Dezember 2022 ab (BK 22 465). In der Folge wurde die Untersuchungshaft mehrmals verlängert, letztmals mit Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vom 11. November 2024 (KZM 24 2289) bis am 5. Februar 2025.